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- Cannabislieferant
Hanf
- Cannabis ist der lateinische
Name für Hanf. Der berauschende Wirkstoff THC Delta-9-Tetrahydrocannabinol)wird
aus der indischen Hanfpflanze gewonnen. Dieser Stoff ist die Droge in
Cannabis, die Stimmungen, Gefühle und Wahrnehmungen beeinflußt.
Haschisch bzw. Marihuana sind illegalen Drogen, deren Gebrauch, Handel
und Anbau in Deutschland verboten ist. Hanf ist als Grundstoff für
die Produktion von Seilen und Stoffen bekannt. Wirkstoffarmer Industriehanf
wird inzwischen wieder angebaut und genutzt.
- Cannabisprodukte
- Haschisch und Marihuana
- Die beiden bekanntesten
berauschenden Cannabisprodukte sind Haschisch und Marihuana. Haschisch
wird auch als "Dope" oder "Shit" bezeichnet. Er wird aus dem Harz, dem
Pflanzensaft der Hanfpflanze gewonnen und meist zu braunen oder schwarzen
Platten und Klumpen gepreßt. Seltener ist die Verarbeitung zu
konzentriertem Haschischöl. Haschisch hat einen THC-Gehalt von
5 bis 7 Prozent. Der THC-Gehalt von Haschischöl liegt bei 12 bis
60 Prozent. Marihuana wird auch als "Gras" bezeichnet. Es besteht aus
den getrockneten Blüten, Blättern und Stengeln der weiblichen
Hanfpflanze. Der THC-Gehalt beträgt 1 bis 7 Prozent.
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Joints, Sticks oder Kuchen

- Vermischt mit Tabak
werden Cannabisprodukte meist in selbstgedrehten "Joints" oder "Sticks"
geraucht. Seltener ist das Einbacken in Kuchen und Kekse, die Zubereitung
als Tee oder das Rauchen in Wasserpfeifen.
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Die Wirkung

- Die Wirkung von Cannabis
ist individuell sehr unterschiedlich und hängt stark von der momentanen
Grundstimmung des Konsumenten ab. Allgemeines Wohlbefinden kann sich
zur Heiterkeit steigern, Niedergeschlagenheit wird möglicherweise
verstärkt. Konsumenten berichten von angenehmen Wirkungen
wie:
Entspannung und
Ausgeglichenheit
ausgeprägte Hochgefühle (High-Gefühl)
Gesprächigkeit
und bessere Kontaktfähigkeit intensivere
Wahrnehmung Anregung
des Appetits (Haschhunger)
- Bei erhöhtem
Konsum oder negativer Grundstimmung treten unangenehme Wirkungen
auf:
Ruhelosigkeit,
Sinnestäuschungen,
Angst und Panik,
Orientierungsverlust.
Die Wirkung
von Cannabis tritt direkt nach dem Konsum ein und kann bis zu vier Stunden
anhalten.
- Akute
Gefahren

- Cannabis beeinflußt
die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit. Die Leistungsfähigkeit
des Kurzzeitgedächtnisses und das abstrakte Denken werden herabgesetzt.
Es besteht erhöhte Unfallgefahr beim Bedienen von Maschinen und
beim Autofahren. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit wird
vermindert.
- Langfristige
Gesundheitsschäden

- Da Cannabis meist
geraucht wird, bestehen die gleichen Gesundheitsrisiken wie beim Tabakrauchen.
Erkrankungen der Atemwege und Lungenkrebs können die Folge sein.
Zudem enthält der Rauch eines Joints zahlreiche Schadstoffe, deren
Wirkung auf den menschlichen Körper noch ungeklärt ist. Bei
seltenem Cannabiskonsum konnten keine Gesundheitsschäden festgestellt
werden.
- Vom
Genuß zur Abhängigkeit

- Cannabis verursacht
keine körperliche Abhängigkeit, denn beim Absetzen der Droge
treten keine körperlichen Entzugserscheinungen wie zum Beispiel
bei Alkohol auf.
- Bei häufigem
Cannabiskonsum entwickelt sich langsam eine seelische Abhängigkeit
mit dem ständigen Bedürfnis, durch die Droge ein bestimmtes
Wohlbefinden herzustellen.
Der Abhängige
fällt langfristig in Lustlosigkeit und Verwirrtheit. Diese Persönlichkeitsänderungen
führen häufig zu Problemen in Beruf und Familie. Gelegentlich
wird der Ausbruch bereits vorhandener psychischer Erkrankungen begünstigt.
Cannabiskonsum gilt aber nicht als Ursache solcher Erkrankungen.
- Einstiegsdroge
Cannabis?

- Häufig wird Cannabis
als Einstiegsdroge zum Konsum härterer Drogen wie Heroin angesehen.
Dies kann jedoch nicht bestätigt werden. Zwar haben etwa 90 Prozent
der Heroinabhängigen vorher auch Cannabis konsumiert, aber lediglich
5 Prozent der Cannabiskonsumenten steigen auf Heroin um.
- Da es sich bei Cannabis
um eine illegale Droge handelt, besteht immer die Gefahr, durch den
Kontakt zur Drogenszene auch leichter an härtere Drogen zu geraten.
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Aktueller Konsum

- Cannabis ist die
am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Die geschätzte
Zahl der Cannabiskonsumenten liegt zwischen 200 000 und 2,5 Millionen.
Nicht alle Menschen, die Cannabis nehmen, sind abhängig. Im Gegenteil
- nur sehr wenige Menschen sind abhängig - die meisten konsumieren
Cannabis nur gelegentlich oder probieren es nur einmal aus. Circa 20
Prozent der Jugendlichen haben Erfahrung mit Cannabis gemacht.
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Zur Geschichte des Cannabis

- Die Hanf- bzw. Cannabispflanze
kommt ursprünglich aus Asien. Sie wird in chinesischen Lehrbüchern
erstmals erwähnt. Sie wurde dort schon vor Christus als Heilmittel
genutzt oder als Rauschmittel eingesetzt, um bei rituellen Handlungen
in Ekstase zu gelangen.
Im 12. Jahrhundert
nach Christus wurde Cannabis auch in Deutschland als Arznei genutzt.
Die Erfindung anderer Medikamente verdrängte Cannabis aus der Medizin.
- Cannabis wurde als
bewußtseinserweiternde Droge von zahlreichen Künstlern genutzt.
Inzwischen ist
Cannabis als illegale Droge im Betäubungsmittelgesetz aufgelistet
und Anbau, Handel und Konsum verboten.
- Weiche
Droge, harte Strafe

- Von den USA ausgehend
entwickelte sich Anfang des 20.Jahrhunderts eine neue Haltung gegenüber
dem Konsum von Cannabis. Zunächst richtete sich die strenge Einstellung
der Amerikaner besonders gegen die schwarze Bevölkerung, die viel
Cannabis konsumierte. Hinzu kam, daß Hanf als Grundstoff für
Textilien und Papier durch Baumwolle verdrängt wurde. So konnten
die USA ein Cannabisverbot durchsetzen, das 1929 im Opiumgesetz des
Deutschen Reiches übernommen wurde.
- Zur Zeit der Studentenbewegung
1968 stieg der Cannabiskonsum in Deutschland so stark an, daß
die Behörden den illegalen Verbrauch, Anbau und Handel konsequent
verfolgten und die Strafen erhöhten - zuletzt 1981.
- Lockerung der Gesetze
bei geringen Mengen

- Da Cannabis nicht
körperlich abhängig macht und seelische Abhängigkeit
sehr langsam eintritt, gehört Cannabis zu den harmlosesten aller
illegalen Drogen. Deshalb wird nach einem Zusatz zum Betäubungsmittelgesetz
von 1992 der Besitz "geringer Mengen" Cannabis für den Eigenbedarf
(bei Volljährigkeit) nicht zur Anklage gebracht. Die Größe
dieser "geringen Menge" ist jedoch in den Bundesländern nicht einheitlich
geregelt. Bei einem Besitz von 6 Gramm Cannabis wird in der Regel trotz
Verbots in ganz Deutschland ein Strafverfahren zwar zunächst eingeleitet,
dann aber eingestellt, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen ist.
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